Notdienst in der Pferdepraxis – neu geregelt

Für Notfälle sind wir für unsere Kunden da. Wir bieten ebenfalls einen Notdienst außerhalb der regulären Sprechzeiten an. Die Aufrechterhaltung eines Notdienstes ist finanziell und personell sehr aufwendig. Daher rechnen wir Notfälle außerhalb der normalen Sprechzeiten gemäß GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) zum zweifachen Satz ab. Für Kunden anderer Praxen, welche den Notdienst nutzen, berechnen wir den dreifachen Satz.

Die Notdienstzeiten sind unter der Woche von abends 18:00 Uhr bis morgens 08:00 Uhr und am Wochenende von freitags 18:00 Uhr bis montags 08:00 Uhr. In diesen Zeiten muss eine Notdienstpauschale von 50,00 Euro pro Besuch berechnet werden. Die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen erfolgt im Notdienst mindestens zum zweifachen Satz der GOT und kann bis zum vierfachen Satz erfolgen.

Grundlage dieser Änderung der Gebührenordnung ist eine sich bundesweit verschlechternde Notdienstsituation. Daraus resultiert dieser Versuch, um tierärztliche Leistungen im Notdienst betriebswirtschaftlich abrechnen und seine Mitarbeiter leistungsgerecht vergüten zu können.

Selbstverständlich können Sie vor Ort in bar oder mit Karte zahlen.

Wir organisieren die Notfallversorgung am Wochenende in Kooperation mit der Tierärztlichen Praxis für Pferde Dr. Carolin Langhorst.

Notdienstzeiten:

Montag bis Freitag: 
18.00 Uhr bis 08:00 Uhr

Wochenende: 
Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr

Feiertage: 
Ganztägig